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Ablauf Krankmeldung

1. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen (Entschuldigungspflicht ab dem 1. Tag):
Sekretariat: Telefon 07668-995470 (bitte auch den Anrufbeantworter nutzen!) oder E-Mail: verwaltung@neunlindenschule.ihringen.de
2. Eine schriftliche Entschuldigung (mit Unterschrift) wird ab dem 2. Tag benötigt.
3. Unter bestimmten Voraussetzungen, die in § 2 Absatz 2 der Schulbesuchsverordnung geregelt sind, kann auch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangt werden.
Der Klassenlehrer kann bei einer Krankheitsdauer von mehr als 10 Tagen ein ärztliches Attest verlangen.Der Schulleiter kann, wenn bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß §1 Schulbesuchsverordnung nachzukommen, auf andere Weise nicht ausgeräumt werden können, ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.

Diese Entschuldigungsvorlage kann gerne genutzt werden: